Fassung vom 03.11.2021
Verkäufer:
Ötztaler Gletscherbahn GmbH & Co KG
Bergbahnen Sölden
Adresse: Dorfstraße 115
6450 Sölden
UID-Nr.: ATU32844009
E-Mail-Adresse: orders@soelden.com
Telefonnummer: +43 5254508-0
VERTRAGSBEDINGUNGEN BERGBAHNEN SÖLDEN (Auszug):
VOLLVERSION
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bergbahnen Sölden (AGB - BBS)
Fassung vom 03.11.2021
1. Anwendungsbereich
1.1. Wenn die vorliegenden „AGB BBS“ wirksam einbezogen wurden, regeln diese (neben der getroffenen Individualvereinbarung) die Rechtsbeziehungen zwischen den Bergbahnen Sölden (nachfolgend: „BBS“, siehe Punkt 2.2) und den Käufern (nachfolgend: „Besucher“) eines Lifttickets, eines Gutscheines (inklusive Gutschein für 007 ELEMENTS) oder einer sonstigen Dienstleistung der BBS (unabhängig vom jeweiligen „Buchungskanal“ [Online, Skipasskassa etc]).
1.2. Diese „AGB - BBS“ gelten nicht für den Kauf einer Eintrittskarte für 007 ELEMENTS oder für den Besuch von 007 ELEMENTS. Diesfalls gelten die „AGB – 007 ELEMENTS“ der Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
2.1. Der Erwerb von Lifttickets/Gutscheinen kann entweder an den Ticketschaltern der BBS oder online unter https://skiticket.soelden.com (Online-Tickets) oder https://www.soelden.com/skiticket-event-gutscheine (Online-Gutscheine) erfolgen.
2.2. Die BBS sind Betreiber des Skigebietes Sölden (mit Giggijoch, Gaislachkogl, Rettenbachferner, Tiefenbachferner). Der Vertrag über den Bezug von Lifttickets und Gutscheinen bei den „Bergbahnen Sölden“ („BBS“) wird zwischen dem Besucher und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus der Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol (FN 21369a), der Schilifte Gampe, Ötztaler Gletscherbahn KG (FN 19665w) sowie der Skiliftgesellschaft Sölden - Hochsölden GmbH (FN 37680m), abgeschlossen.
2.3. Werden mit dem gelösten Liftticket im Sinne des Punktes 7.4 Leistungen in den sogleich tabellarisch angeführten anderen Skigebieten im Ötztal in Anspruch genommen, so erfolgt dies stets und unmittelbar aufgrund eines eigenständigen (gespaltenen) Vertragsverhältnisses zwischen Besucher und dem jeweiligen Skigebiets-Betreiber. Die BBS als Verkäufer der Karte, handeln insofern für die anderen Skigebiets-Betreiber nur als deren Vertreter; eine direkte Vertragsbeziehung zu den BBS entsteht lediglich hinsichtlich der eigenen Leistungen und Anlagen. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum allfälligen Schadenersatz bei Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Skigebiets-Betreiber verpflichtet, in dessen Verantwortungsbereich sich der Zwischenfall ereignet. Die Skigebiets-Betreiber sowie deren Verantwortungsbereich ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle (nähere Informationen zu den Vertragspartnern und zum jeweiligen Verantwortungsbereich werden auf Anfrage erteilt):
SKIGEBIET |
BETREIBER (Vertragspartner) |
RÄUMLICHER VERANTWORTUNGSBEREICH |
„Bergbahnen Sölden“ |
|
Vom Ort Sölden aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Sölden, inklusive die Anlagen am Rettenbach- und Tiefenbachferner. |
„Bergbahnen Längenfeld/Gries“ |
|
Vom Ortsteil Gries aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Längenfeld |
„Bergbahnen Oetz-Hochoetz“ |
|
Anlagen im Gemeindegebiet von Oetz, inklusive die Anlagen im Bereich „Balbach“ in der Gemeinde Haiming |
Bergbahnen Umhausen/Niederthai |
|
Vom Ort Niederthai aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Umhausen |
Bergbahnen Obergurgl/Hochgurgl |
|
Von den Ortsteilen Obergurgl und Hochgurgl aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Sölden |
Bergbahnen Vent |
|
Vom Ort Vent aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Sölden |
2.4. Die BBS sind berechtigt, Erfüllungsgehilfen in Anspruch zu nehmen.
2.5. Die BBS behalten sich – je nach Auslastung – vor, den Verkauf von Lifttickets an bestimmten Tagen auszusetzen.
3. Preise und Ermäßigungen
3.1. Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der Preisliste der BBS zu entnehmen. Für Online-Tickets gelten „dynamische“ (veränderliche) Preise, welche in Abhängigkeit von Buchungsdatum, Auslastung etc berechnet und im Kaufvorgang angezeigt werden. Zur Berechnung der dynamischen Preise werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Für Karten über einen Saisonsschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
3.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inkl. der gesetzlichen USt. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Bezahlmöglichkeiten an der Skipasskassa: Bargeld in Euro, Bankomatkarte (Maestro), Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMEX).
3.3. Für die KeyCards werden pro Liftticket Depotleistungen eingehoben. Bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wird die Depotleistung rückerstattet. Die Rückgabe ist an allen Skipasskassen sowie in vielen Sportartikelgeschäften, Tankstellen und Gastronomiebetrieben möglich.
3.4. Ermäßigungen (Kinder, Jugend, Senioren, Behinderte, Snowkids) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises gewährt. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf.
3.5. Eine Behinderten-Ermäßigung wird ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 60 % gewährt.
3.6. Sofern angebotene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, muss die aufrechte Anspruchsberechtigung durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden.
3.7. Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen haben den Entzug des Lifttickets zur Folge. Wir behalten uns auch eine Strafanzeige vor.
3.8. Rabatt- und Gewinnspielaktionen sind nicht gültig bei Saisonkarten.
4. Keine Übertragbarkeit, Rückerstattung, Verlust
4.1. Lifttickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Missbräuchliche Verwendung von Lifttickets bzw. Leistungserschleichung wird strafrechtlich verfolgt und bei den zuständigen Behörden angezeigt. Jeder Missbrauch hat den sofortigen Entzug des Lifttickets zur Folge. Kaufen Sie keine Lifttickets über Dritte - diese könnten gesperrt sein!
4.2. Eine nachträgliche Verlängerung/Verschiebung des Gültigkeitszeitraumes von Lifttickets ist nicht möglich.
4.3. Ohne dadurch sonstige gesetzlich oder vertraglich zustehende Rückerstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Besuchers einzuschränken, leisten die BBS freiwillig auch im Falle eines Sportunfalles im Skigebiet Sölden eine Rückerstattung des bezahlten Entgelts: Gegen Vorlage des Einsatzprotokolls der Pistenrettung wird das Liftticket des Verunfallten an den Skipasskassen rückerstattet (keine Rückerstattung von Begleitpersonen). Rückerstattet werden die nicht benützten Tage ab dem Tag nach dem Unfall. Staffel- und 1-Tageskarten werden nicht rückerstattet. Bei der Rückerstattung werden die Berge- und Versorgungskosten der Pistenrettung laut Einsatzprotokoll/Rechnung sofort in Abzug gebracht.
4.4. Gültige und jeweils nicht personalisierte Lifttickets, Buchungscodes und Gutscheine berechtigen den jeweiligen Inhaber zur Inanspruchnahme der verbrieften Leistung. Eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft kann durch die BBS nicht erfolgen. Bei Verlust von jeweils nicht personalisierten (nicht personengebundenen) Lifttickets, Buchungscodes oder Gutscheinen kann daher kein Ersatz erfolgen.
4.5. Werden Lifttickets (etwa Saisonkarten) vergessen, so muss eine entsprechende Tageskarte erworben werden. Eine Rückerstattung ist diesbezüglich nicht möglich.
5. Besondere Bedingungen für Online-Tickets und Online-Gutscheine
5.1. Zum Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen sind nur volljährige Personen berechtigt.
5.2. Der Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen ist nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder möglich. Der Besucher ist für die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich.
5.3. Der Abschluss des Bestellvorganges beim Erwerb von Online-Tickets oder von Online-Gutscheinen erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ bzw „Zahlungspflichtig Bestellen“. Damit stellt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Online-Tickets oder eines Online-Gutscheines. Beim Erwerb von Online-Gutscheinen kann zwischen leistungsspezifischen Gutscheinen (zB Rodelticket, Eintritt zu 007 ELEMENTS) oder einem Wertgutschein gewählt werden. Der Vertrag kommt sodann durch schriftliche Annahme durch die BBS zustande.
5.4. Beim Erwerb von Online-Lifttickets erfolgt die Annahme durch Übermittlung eines Bestätigungsmails, wobei der Besucher einen 8-stelligen Buchungscode erhält. Mit diesem Buchungscode können die Lifttickets vor Ort in Sölden bei den Abholautomaten (Gaislachkoglbahn, Giggijochbahn) sowie an allen Kassen der BBS abgeholt werden. Es erfolgt kein Versand von Lifttickets. Die BBS übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust oder für die nicht sorgsame Verwahrung des Buchungscodes und einen dadurch unberechtigten Zugriff Dritter. Ungültige oder entwertete Buchungscodes berechtigen nicht zur Abholung von Lifttickets.
5.5. Beim Erwerb von Online-Gutscheinen erfolgt die Annahme durch Übermittlung eines Bestätigungsmails, wobei der Besucher einen Gutschein erhält. Der Gutschein kann auch durch Personen, die unrechtmäßig in dessen Besitz gekommen sind, entwertet werden. Bei Vorlage eines gültigen Gutscheins trifft die BBS keine Obliegenheit zur weiteren Prüfung der Berechtigung (insbesondere Identitätskontrolle). Mit dem Gutschein kann – je nach gewähltem Produkt – an den Skipasskassen der Bergbahnen Sölden oder (wenn dies gesondert angegeben wird) bei sonstigen Leistungspartnern das gewünschte Produkt „eingelöst“ werden. Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden. Wurde nicht der gesamte Gutscheinwert konsumiert, bleibt der Restbetrag als Gutschein erhalten – eine Rückvergütung in bar findet nicht statt. Wertgutscheine unterliegen den gesetzlichen Verjährungsregeln. Liftticketgutscheine sind nur im jeweils angegebenen/gewählten Zeitraum gültig. Auch unentgeltlich ausgegebene Gutscheine („Kampagnengutscheine“) gelten nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen.
5.6. Die gebuchte Leistung kann beim Erwerb von Online-Lifttickets sofort nach Erhalt des Bestätigungsmails in Anspruch genommen werden. Das Bestätigungsmail dient als Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Besucher mitzuführen und im Fall von Reklamationen bzw. Problemen bei den BBS vorzuweisen. Für Anwenderprobleme bei der Buchung oder sonstige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Ticketing kann die Hotline täglich von 8:30 bis 17:00 Uhr in Anspruch genommen werden (außerhalb der Betriebszeiten jeweils nur Mo-Fr).
5.7. Für den Online-Kauf von ermäßigten Lifttickets der Tarifgruppen Jugend, Kinder und Senioren ist die Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum (+ Geschlecht bei Senioren) notwendig. Um die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Ermäßigung kontrollieren zu können, werden diese Daten auf das Liftticket aufgedruckt.
5.8. Der Online-Kauf von Lifttickets ist für 1–14 Tage möglich. Staffelkarten, 1,5‑Tages-Karten und Wahlabos sowie Lifttickets für die Tarifgruppen Snowkids und Behinderte können nicht online gekauft werden. Beim Erwerb des Online-Tickets ist ein datumsmäßig genau festgelegter Gültigkeitszeitraum auszuwählen, welcher im Nachhinein nicht mehr abgeändert werden kann.
5.9. Die Bezahlung der Online-Tickets erfolgt ausschließlich mittels der während des Bestellvorganges angegeben Zahlungsarten – derzeit: bestimmte Kreditkarten oder Sofortüberweisung (Klarna).
5.10. Bei Rückbelastung der Zahlung vor Abholung des Lifttickets oder Einlösung des Gutscheines wird der Buchungscode ungültig.
5.11. Die BBS bedienen sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der Online-Buchung verschiedener Partner, dazu gehören z.B. die Firma SkiData AG, die Firma Ogone, die Firma PXP oder die Firma Klarna. Sofern im Buchungsvorgang nicht abweichendes angegeben ist, treten diese Unternehmen in keine eigene (direkte) Vertragsbeziehung mit dem Besucher. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich ist.
5.12. Die angegebenen Preise für Online-Lifttickets und Liftticketgutscheine verstehen sich inkl USt. Die angegeben Preise für Online-Wertgutscheine enthalten keine USt.
6. Widerrufsrecht
6.1. Bei Fernabsatzverträgen oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Sie nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
6.1.1. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
6.1.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bergbahnen Sölden, Dorfstraße 115, 6450 Sölden; Telefon: +43 (0)5254 508-0; Fax: +43 (0)5254 508-120; E-Mail: bergbahnen@soelden.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
6.1.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
6.1.4. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6.2. Sie haben hingegen kein Widerrufsrecht nach dem FAGG, wenn Sie einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen abschließen, wobei für die Vertragserfüllung durch die BBS ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Die von den BBS angebotenen Lifttickets bzw die Liftticketgutscheine, welche jeweils nur in einem bestimmten Zeitraum gültig sind, sowie auch Veranstaltungstickets verbriefen derartige Dienstleistungen, wo gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
6.3. Sie haben ferner bei Verträgen über Dienstleistungen dann kein Widerrufsrecht nach dem FAGG wenn, die BBS – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Besuchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Besuchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
6.4. Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An
Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol
Dorfstraße 115
6450 Sölden
FN 21369a
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en)
Dienstleistung |
bestellt am |
erhalten am |
|
1. |
|||
2. |
|||
3. |
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
IBAN und BIC des/der Verbraucher(s) für die Rückerstattung:
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
(nur bei Mitteilung auf Papier)
6.5. Sofern der Besucher beim Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen der BBS, wobei dem Besucher ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zusteht, wünscht, dass die BBS bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, hat dieser ein ausdrückliches Ersuchen dahingehend an die BBS zu stellen. Stellt der Besucher ein derartiges Ersuchen an die BBS, so hat dies zur Folge, dass das Widerrufsrecht des Besuchers erlischt, wenn die BBS gemäß § 11 FAGG noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatten und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht haben.
7. Vertragsbedingungen
7.1. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der BBS ist nur aufgrund eines gültigen Lifttickets (auf Berührungslosdatenträger [„Keycard“]) erlaubt.
7.2. Vor der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der BBS hat sich der Besucher mit den vorliegenden „AGB BBS“, den jeweiligen Beförderungsbedingungen, den Hinweisen bei den Zugängen zu den Liften und in den Talstationen, den von den BBS kommunizierten Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 sowie mit den FIS-Regeln vertraut zu machen. Bei einem groben Verstoß gegen diese Regelungen oder bei Widersetzen gegen Weisungen der Mitarbeiter der BBS (zB wenn trotz Aufforderung kein Mund-Nasen-Schutz verwendet wird) kann dem Besucher die Dienstleistung verweigert und/oder das Liftticket entzogen werden, ohne dass das dafür bezahlte Entgelt erstattet wird.
7.3. Der Besucher ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der BBS (während des gesamten Gültigkeitszeitraumes) sein Liftticket sowie bei Online-Buchung das Bestätigungsmail samt Buchungscode mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuweisen.
7.4. Die Lifttickets sind in der Wintersaison im Skibereich der Bergbahnen Sölden (Winterskigebiet und Gletscherskigebiete) gültig. Ab einer Gültigkeitsdauer von 3 Tagen ist das Liftticket (ausschließlich während der Wintersaison) zusätzlich in den oben (unter Punkt 2.3) angeführten anderen Skigebieten im Ötztal gültig.
7.5. In der Sommersaison sind die „normalen“ (auch mehrtägig gültigen) Lifttickets nur im Wandergebiet der BBS gültig (nicht auch in sonstigen Wandergebieten). Daneben gibt es eigene Mountainbike- sowie Funsport‑Tickets, welche nur zur Bergfahrt mit einzelnen Anlagen berechtigen. Mit diesen Mountainbike- bzw Funsport‑Tickets ist die Talfahrt nur im Ausnahmefall gestattet, wenn die Talabfahrt mit dem Mountainbike (etwa wegen Defekts, Müdigkeit etc) nicht mehr zumutbar ist.
7.6. Im Regelfall beginnt die Gültigkeit des Lifttickets am Tag der Ausstellung. Auf Wunsch können alle Lifttickets (außer Staffel- und 1,5-Tageskarten) im Vorverkauf erworben werden. Lifttickets können bereits am Vortag der Gültigkeit ab 15:00 Uhr verwendet werden. Lifttickets gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (mit Ausnahme der Wahlabos).
8.1. Durch die BBS oder durch einzelne der unter Punkt 2.2 genannten Gesellschaften werden zum Teil auch Veranstaltungen (zB Konzerte, Sport- oder Kulturveranstaltungen) organisiert. Der Eintritt zu diesen Veranstaltungen ist teilweise für Inhaber eines Lifttickets (etc.) kostenlos, teilweise werden gesonderte Eintrittskarten verkauft.
8.2. Besucher der Veranstaltungen haben sich an die allenfalls kommunizierte(n) Hausordnung, Verhaltensregeln und Anweisungen zu halten. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen/Anweisungen, Raufhandel, Trunkenheit, Drogenkonsum/‑besitz/‑handel, Verschmutzung, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes etc. kann dem Besucher (ohne Rückerstattung eines etwaigen Ticketpreises) der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden oder ein Platzverweis erteilt werden.
8.3. Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
8.4. Sofern für den Besuch einer Veranstaltung kein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist (zB weil Inhaber eines Lifttickets kostenlos teilnehmen können), hat deren Absage, Verschiebung oder Änderung keinerlei Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche zur Folge.
9. Datenschutz
9.1. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der BBS erfordert verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten der Besucher. Die BBS verweisen diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung (www.soelden.com/datenschutz-bbs).
9.2. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Besuchers beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durschreiten eines entsprechenden Drehkreuzes angefertigt werden (Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung).
10. Rechtswahl
10.1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anwendbar. Im Anwendungsbereich des § 6 Abs 2 Rom I-VO kann sich der Besucher aber dennoch auf den Schutz der zwingenden Rechtsvorschriften jenes Staates berufen, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bergbahnen Sölden
Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol
FN 21369a
ATU 32844009
Skiliftgesellschaft Sölden - Hochsölden GmbH
FN 37680m
ATU 32851508
Schilifte Gampe, Ötztaler Gletscherbahn KG
FN 19665w
ATU 32852801
Dorfstraße 115
6450 Sölden
Telefon: +43 (0)5254 508-0
Fax: +43 (0)5254 508-120
E-Mail: bergbahnen@soelden.com
www.soelden.com
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für 007 ELEMENTS (AGB - 007 ELEMENTS)
Fassung vom 03.11.2021
1. Anwendungsbereich
1.1. Wenn die vorliegenden „AGB – 007 ELEMENTS“ wirksam einbezogen wurden, regeln diese (neben der getroffenen Individualvereinbarung) die Rechtsbeziehungen zwischen der Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol (nachfolgend auch: „Betreiberin“) und den Käufern einer Eintrittskarte bzw Besuchern der Ausstellung 007 ELEMENTS (nachfolgend auch „Besucher“).
1.2. Diese „AGB – 007 ELEMENTS“ gelten nicht für den Kauf eines Lifttickets, eines Wertgutscheines oder eines Gutscheines in Bezug auf Dienstleistungen, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind, oder einer sonstigen Dienstleistung der Bergbahnen Sölden. Diesfalls gelten die AGB der Bergbahnen Sölden, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
2. Zutritt zu 007 ELEMENTS
2.1. Der Zutritt zu 007 ELEMENTS ist nur aufgrund einer gültigen Eintrittskarte erlaubt. Der Besucher hat beim Zutritt und Aufenthalt in 007 ELEMENTS die Hausordnung von 007 ELEMENTS sowie die beiliegenden Besuchsregeln (II) einzuhalten. Bei einem groben oder mehrmaligen Verstoß gegen die Hausordnung, die Besuchsregeln oder die vorliegenden „AGB – 007 ELEMENTS“ kann der Besucher aus der Ausstellung 007 ELEMENTS verwiesen werden, ohne dass der Kartenpreis erstattet wird.
2.2. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in 007 ELEMENTS ausschließlich im angegebenen Zeitfenster („Timeslot“). Eine nachträgliche Verschiebung des Timeslots (Terminverschiebung) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin möglich.
2.3. Sofern Tickets für zwei oder mehrere Besucher erworben werden, benötigt jeder Besucher ein eigenes Ticket und wird jedem Besucher ein bestimmter Timeslot zugeordnet. Aus organisatorischen Gründen kann nicht gewährleistet werden, dass die Besucher denselben Timeslot erhalten können.
2.4. Der Besucher hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er rechtzeitig in 007 ELEMENTS ist, wobei insbesondere Transport- und Wartezeiten zu berücksichtigen sind. Erscheint der Besucher nicht während des ihm zugewiesenen Timeslots, wird die Betreiberin versuchen, zu einem späteren Zeitpunkt Zutritt zu 007 ELEMENTS zu gewähren. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten, des großen Besucherandrangs und der eingeschränkten Öffnungszeiten (auch der Zubringerbahn) hat der Besucher aber bei Versäumen des Zutritts im angegebenen Timeslot keinen Anspruch auf Zutritt zu einem späteren Zeitpunkt. Kann ein Zutritt zu 007 ELEMENTS wegen eines durch den Besucher zu vertretenden Versäumens des Timeslots (auch zu einem späteren Zeitpunkt) nicht erfolgen, so hat der Besucher keinen Anspruch auf Refundierung des Eintrittspreises.
3. Erwerb von Eintrittskarten
3.1. Der Erwerb von Eintrittskarten kann entweder an den Ticketschaltern der Betreiberin oder online unter www.007elements.com erfolgen (Online-Tickets). Der Erwerb eines Online-Tickets erfordert die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse.
3.2. Der Abschluss des Bestellvorganges beim Erwerb von Online-Tickets erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“. Damit stellt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Online-Tickets. Der Vertrag zum Erwerb des Tickets kommt durch schriftliche Annahme durch die Betreiberin (zB Übermittlung einer Bestellbestätigung per Email) oder durch Übermittlung der Tickets jeweils binnen 14 Tagen an den Besucher zustande.
3.3. Die Übergabe des Online-Tickets erfolgt per Email an die vom Besucher angegebene E-Mail-Adresse. Der Besucher trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der während des Bestellvorganges angegebenen Informationen, für einen funktionstüchtigen E-Mail-Zugang sowie für einen vollständigen und leserlichen Ausdruck des Online-Tickets.
3.4. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inkl der gesetzlichen USt.
3.5. Sofern angebotene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, muss die aufrechte Anspruchsberechtigung beim Besuch von 007 ELEMENTS durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden. Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen haben die Ungültigkeit der Eintrittskarte zur Folge.
3.6. Die Bezahlung der Online-Tickets erfolgt ausschließlich mittels der während des Bestellvorganges angegeben Zahlungsarten.
3.7. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen.
3.8. Bei Rückbelastung der Zahlung vor dem vertragsgemäßen Besuch von 007 ELEMENTS wird die Eintrittskarte ungültig.
3.9. Im Interesse der Sicherheit hat der Besucher bei Zufahrt, Zutritt und Aufenthalt zu/in 007 ELEMENTS den Anweisungen der Betreiberin bzw deren Mitarbeiter (inklusive Lift-Bediensteten), der Polizei und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
3.10. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt den Besucher nicht zur Verwendung der Seilbahnen und sonstiger Infrastruktur der Betreiberin. Diesbezüglich muss ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen werden.
4. Umgang mit Eintrittskarten
4.1. Die Eintrittskarte oder das ausgedruckte Online-Ticket ist vor dem Besuch von 007 ELEMENTS beim Einlass vorzuweisen. Die Eintrittskarte oder das Online-Ticket wird dann durch die Betreiberin manuell oder digital entwertet.
4.2. Der Besucher ist verpflichtet, Eintrittskarten/Online-Tickets während der gesamten Dauer seines Besuchs von 007 ELEMENTS mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuweisen.
4.3. Um Missbrauch zu vermeiden, hat der Besucher die Eintrittskarte bzw das Online-Ticket sorgfältig zu verwahren. Die Eintrittskarte oder das Online-Ticket kann auch durch den Zutritt einer Person, welche unrechtmäßig in den Besitz der Eintrittskarte gekommen ist, entwertet werden. Bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte bzw eines gültigen Online-Tickets trifft die Betreiberin keine Obliegenheit zur weiteren Prüfung der Zutrittsberechtigung (insbesondere Identitätskontrolle).
4.4. Ungültige oder entwertete Eintrittskarten und Online-Tickets berechtigen nicht zum Eintritt.
4.5. Bei Verlust von nicht personalisierten (nicht personengebundenen) Tickets wird kein Ersatz geleistet.
5. Kein Rücktrittsrecht
Bei den durch die Betreiberin im Anwendungsbereich dieser „AGB – 007 ELEMENTS“ angebotenen Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums („Timeslot“) erbracht werden. Dem Besucher steht daher kein Rücktrittsrecht zu (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
6. Kein gewerblicher Kauf und Verkauf von Eintrittskarten
6.1. Zur Vermeidung von Missbrauch, Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen ist der gewerbliche oder kommerzielle Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch die Betreiberin nicht zulässig.
6.2. Bei unzulässigem gewerblichen oder kommerziellen Kauf/Verkauf von Eintrittskarten kann die Betreiberin den künftigen Verkauf von Eintrittskarten verweigern, ein Hausverbot aussprechen und weitere zivil- oder strafrechtliche Schritte einleiten.
7. Haftungsausschluss
7.1. Schadenersatzansprüche des Besuchers können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch die Betreiberin geltend gemacht werden.
7.2. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen, für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ersatzansprüche, welche aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten der Betreiberin resultieren.
7.3. Die Betreiberin haftet insbesondere nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch der Eintrittskarte.
8. Immaterialgüterrechte
8.1. Die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahmen durch Besucher ist in den Räumlichkeiten von 007 ELEMENTS sowie außerhalb davon (sofern die Ausstellungsgebäude oder zur Ausstellung gehörige Gegenstände in den Aufnahmen enthalten sind) nur zu privaten Zwecken gestattet. Die gewerbliche Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Besucher oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Betreiberin.
9. Datenschutz
9.1. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm bei der Bestellung eingegebenen Daten, ausschließlich soweit dies für die Durchführung der Bestellung und den Besuch von 007 ELEMENTS erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung), verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Die gesetzlichen Datenschutzregelungen werden durch die Betreiberin eingehalten. Der Besucher hat nach der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wegen einer behaupteten Verletzung von Datenschutzregelungen hat der Besucher unter Umständen ein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Betreiberin verweist diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung der Bergbahnen Sölden (www.soelden.com/datenschutz-bbs).
9.2. Die Übertragung der bekanntgegebenen Kundendaten erfolgt über ein sicheres Verfahren (SSL).
10. Rechtswahl
10.1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anwendbar. Im Anwendungsbereich des § 6 Abs 2 Rom I-VO kann sich der Besucher aber dennoch auf den Schutz der zwingenden Rechtsvorschriften jenes Staates berufen, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol
Dorfstraße 115
6450 Sölden
FN21369a
ATU32844009
Telefon: +43 (0)5254 508-0
Fax: +43 (0)5254 508-120
E-Mail: bergbahnen@soelden.com
www.soelden.com
II. Besucherinformation – Besuchsregeln für die Ausstellung 007 ELEMENTS
1. Die Ausstellung 007 ELEMENTS befindet sich auf dem Gaislachkogl auf 3.048 m. 007 ELEMENTS ist ausschließlich mit 2 Kabinenbahnen, der 8-Personen-Kabinenbahn Gaislachkogl I und der 3S-Bahn Gaislachkogl II (für 30 Pers.) erreichbar. Aufgrund der hochalpinen Lage ist eine der Jahreszeit und Wetterlage entsprechende Kleidung notwendig.
2. Sämtliche Benutzungs- und Sicherheitshinweise und Piktogramme sind zu beachten und strikt einzuhalten. Anweisungen von Mitarbeitern ist unverzüglich Folge zu leisten.
3. Kinder und Schutzbefohlene sind von ihren Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen im gesamten Ausstellungsbereich durchgehend und ausschließlich selbst zu beaufsichtigen und anzuleiten. Mitarbeiter von 007 ELEMENTS übernehmen keine Aufsicht.
4. Eltern bzw. die volljährigen Begleitpersonen haben ihre Aufsichtspflichten gegenüber ihren Kindern und Schutzbefohlenen sorgfältig wahrzunehmen. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. durch die volljährigen Begleitpersonen dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. Schutzbefohlene geeignet sind bzw. Alter und Entwicklungsreife entsprechen, wird vorausgesetzt.
5. Es wird ein Mindestalter von 12 Jahren für den Besuch von 007 ELEMENTS empfohlen
6. Zäune, Sicherheitsgitter, Hindernisse und Absperrungen aller Art dürfen nicht überschritten oder entfernt werden.
7. Um rücksichts- und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Besuchern und im Hinblick auf Anlagen, Gebäude, Flächen und Einrichtungen wird ersucht. Störung der öffentlichen Ordnung, die Anwendung körperlicher oder verbaler Gewalt, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Missachtung der Besuchsregeln, Beschädigung(sversuche) und ähnliches Verhalten können zur Verweigern des Zutritts oder zum umgehenden Verweis aus der Ausstellung ohne Anspruch auf Kostenersatz oder Schadenersatz führen.
8. Das Telefonieren oder das Abspielen von Musik ist im gesamten Ausstellungsbereich nicht gestattet.
9. Ein Konsum von mitgebrachten Speisen und Getränken ist während des Besuchs von 007 ELEMENTS nicht gestattet.
10. Es gilt im gesamten Ausstellungsbereich von 007 ELEMENTS absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
11. Tiere haben keinen Zutritt in den Ausstellungsbereich
12. Jedes Hantieren mit offener Flamme ist im gesamten Ausstellungsbereich strikt verboten.
13. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
14. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen sowie von illegalen Gegenständen oder Substanzen sind nicht gestattet. Man behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
15. Sämtliche gewerblichen Aktivitäten, das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, Werbemaßnahmen (einschließlich des Verteilens von Flugblättern, Flyern und Broschüren sowie des Tragens von Plakaten), die Veranstaltung von Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen sind ausdrücklich verboten.